In der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen mit Sitz in Erfurt ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
zu besetzen.
Die Stelle ist als Teilzeitstelle (30 h/W) geplant, mit der Option einer Erhöhung.
Anforderungsprofil:
Voraussetzung für die Tätigkeit ist eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine gleichwertige Qualifikation. Von Vorteil wäre eine mehrjährige Berufserfahrung in Personal- und Verwaltungstätigkeiten bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, einer berufsständigen Kammer oder in einer vergleichbaren Einrichtung. Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Kommunikationsqualität und gewissenhaftem, eigenständigem Arbeiten. Fremdsprachenkenntnisse sind ausdrücklich erwünscht.
Aufgabengebiet:
- Mitgliederberatung, -verwaltung und -statistik
- Führen und Prüfen der erforderlichen Nachweisführungen der Listen und sonstiger
Verzeichnisse nach den die Kammer betreffenden Regelwerken - Betreuung Eintragungsausschuss und -kommissionen
- Mitwirkung in Gremien der Bundesarchitektenkammer (Eintragung)
- Ansprechpartner/-in im Serviceportal Freistaat Thüringen
- Weitere Aufgaben in Abstimmung mit der Geschäftsführung
Wir bieten Ihnen:
- eine anspruchsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
- eine intensive Unterstützung bei der Einarbeitung
- ein flexibles Arbeitszeitmodell
- verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- ein jährliches Bruttoentgelt von rund 31.000 Euro
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 21.03.2025
an folgende Anschrift:
Architektenkammer Thüringen
z. Hd. Björn Radermacher, stellv. Geschäftsführer
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Stichwort: Bewerbung
oder digital an:
radermacher@architekten-thueringen.de
Hinweise:
Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 27 (4) ThürDSG ordnungsgemäß vernichtet. Wir bitten daher von der Übersendung von Zeugnissen und Zertifikaten im Original abzusehen. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages.