Verwendungsbereich:
Abteilung 7 „IT-Koordination“

Besoldung: bis Besoldungsgruppe A 12 ThürBesO/Entgeltgruppe 11

Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Bewerbungsfrist: 22.01.2025

Über
den Fachbereich:

Die
Abteilung 7 „IT-Koordination“ nimmt
grundsätzlich die zentrale Produktverantwortung für die in der
Thüringer Polizei genutzten IT-Verfahren wahr.
Als Sachbearbeiter* Informationssicherheit sind Sie dem Dezernat 71
„Grundsatz“ zugeordnet. Sie unterstehen einem Dezernatsleiter und
werden von einem Sachbereichsleiter angeleitet.

Zum
Aufgabengebiet gehören u. a.:

  • Planung, Organisation,
    Dokumentation und Umsetzung von Maßnahmen der
    Informationssicherheit für den sicheren Betrieb von IuK-Technik
    sowie von polizeilichen und nichtpolizeilichen Leitstellen des
    Digitalfunks

  • Beratung und Unterstützung
    der Organisationseinheiten bei der Bewertung von Risiken sowie der
    Erstellung von Schutzbedarfsanalysen und Sicherheitskonzepten im
    Rahmen der Zuständigkeit

  • Analyse und Bewertung des
    Status der Informationssicherheit und Ableiten von Maßnahmen zur
    Verbesserung des Niveaus

Ihre
Qualifikation:

  • Laufbahnbefähigung für den
    gehobenen informationstechnischen oder technischen Dienst (letztere
    mit IT-Schwerpunkt)

Wünschenswerte Qualifikationen:

  • Zertifizierung oder die
    Bereitschaft zur Zertifizierung als IT-Sicherheitsbeauftragter oder
    IT-Grundschutz-Berater

  • Zertifizierung oder die
    Bereitschaft zur Zertifizierung als IT-Revisor/-Auditor

  • Kenntnisse
    über die BSI-Standards und Erfahrungen bei der Modellierung gemäß
    des BSI IT-Grundschutz

  • Erfahrungen
    in der Koordinierung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen

  • Kenntnisse
    über die Methoden zur Risikoanalyse sowie im Projektmanagement

  • Besitz der Fahrerlaubnis
    Klasse B

Unser
Angebot:

  • eine
    sinnstiftende und gesellschaftsrelevante Aufgabe

  • ein krisensicherer,
    unbefristeter Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst

  • berufsorientierte
    und individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote

  • Möglichkeit der
    Inanspruchnahme einer Bildungsfreistellung nach
    Bildungsfreistellungsgesetz

  • Behördliches
    Gesundheitsmanagement

  • Barrierefreiheit

  • moderne,
    ergonomische Arbeitsplätze
    und IT-Ausstattung

  • Präventivsport,
    Kantine
    mit Frühstücks- und Mittagsverpflegung, Parkhaus

  • ein
    attraktives Lebensumfeld in der Landeshauptstadt Erfurt

  • sehr
    gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr

  • Gleitzeit zwischen 06:00 und
    20:00 Uhr ohne Kernarbeitszeit

  • Möglichkeit
    der
    Teilzeitbeschäftigung

  • Urlaubsanspruch von 30
    Arbeitstagen im Kalenderjahr

  • vermögenswirksame
    Leistungen

Dieser
Dienstposten ist dem gehobenen Dienst zugeordnet und bietet
Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe
A 12 ThürBesO.
Sofern ein Beamtenverhältnis noch nicht vorliegt, ist zunächst eine
Einstellung nach Tarifrecht mit der Entgeltgruppe 11
TV-L
vorgesehen. Die Einstellung ist nur möglich, wenn die vorab
überprüfbaren persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen
für eine Verbeamtung vorliegen. Nach Bestehen der tarifrechtlichen
Probezeit und Erfüllung aller
persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine
Verbeamtung beabsichtigt.

Es wird
darauf aufmerksam gemacht, dass die Bewerber sich einer
Sicherheitsüberprüfung entsprechend dem Thüringer
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) unterziehen müssen.
Zudem
wird darauf hingewiesen, dass die Bewerber nach erfolgter Vorauswahl
hinsichtlich des Anforderungsprofils ein Eignungsauswahlverfahren
absolvieren müssen.

Ihre
aussagekräftige schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis
spätestens 22.01.2025
unter Angabe der
Kennziffer 23/2024

an das

Landeskriminalamt
Thüringen

Abteilung
1/Dezernat 11

Kranichfelder
Straße 1

99097
Erfurt

oder
per E-Mail an bewerbung.lka@polizei.thueringen.de.

Bei
Fragen zur Stellenausschreibung oder dem Bewerbungsverfahren wenden
Sie sich bitte an Frau Engler, Tel.: (0361) 5743-12021.

Wir
bitten Sie, die Erfüllung der Anforderungen durch entsprechende
Unterlagen in Kopie nachzuweisen und Ihrer Bewerbung Lebenslauf,
Zeugnisabschriften und, soweit vorhanden, Arbeitszeugnisse oder
Tätigkeitsnachweise beizulegen.

Die
Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber werden
vernichtet, wenn der Bewerbung kein adressierter und ausreichend
frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Kosten,
die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht
erstattet.

Bewerbungen
von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen werden bei
gleicher Eignung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen besonders
berücksichtigt.

Das
Landeskriminalamt Thüringen gewährleistet die berufliche
Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Thüringer
Gleichstellungsgesetz. Bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung
werden bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerbungen von
Personen des entsprechenden Geschlechts bevorzugt.

Es wird
darauf hingewiesen, dass durch das Landeskriminalamt Thüringen der
Zugang für den Empfang verschlüsselter E-Mails noch nicht eröffnet
ist und somit die Vertraulichkeit der Information für den
Übertragungsweg nicht gewährleistet werden kann. Bei der
Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen per E-Mail gilt Ihre
Zustimmung als erteilt, die E-Mail und deren Anhänge auf schädliche
Codes, Viren und Spams zu überprüfen, und die erforderlichen Daten
vorübergehend zu speichern. Anhänge sind nur im PDF-Format
zugelassen. Anhänge anderer Dateiformate sowie Links und QR-Codes
zum Nachladen weiterer Dokumente, einschließlich PDF-Dateien, werden
aus IT-Sicherheitsgründen nicht berücksichtigt.

Zur
Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die
Datenschutzinformationen gemäß der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bzw. des Thüringer
Datenschutzgesetzes (ThürDSG) unter
https://polizei.thueringen.de/…
verwiesen. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Erhebung und
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des
Bewerbungsverfahrens zu.

*Die
in dieser Ausschreibung verwendeten Bezeichnungen gelten für
Personen jeglichen Geschlechts.