Grundsatzaufgaben im interministeriellen Krisenmanagements:

  • Bearbeitung von strategischen Grundsatzangelegenheiten und der Fortentwicklung des allgemeinen (interministeriellen) Krisenmanagements
  • Organisation, Planung und Anleitung von besonderen Aufbauorganisationen und deren Ablauforganisation auf Ebene der Thüringer Landesregierung im Bereich des allgemeinen, ressortübergreifenden Krisenmanagements
  • Anleitung, Entwicklung und Erarbeitung von Konzeptpapieren, sowie Prüfung und Fortschreibung von Einsatzunterlagen
  • Planung, Koordinierung, Umsetzung, Sicherstellung wichtiger betrieblicher IT-Kernprozesse der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und die Mitarbeit im Stabsbereich
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen anderen Landes- und Bundesbehörden, sowie die Mitarbeit in Gremien und die fachliche Beratung von anderen Behörden und Netzwerken