Der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts beabsichtigt zum 1. Oktober 2025
Beamtenanwärter*innen für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes,
Laufbahnzweig Justizwachtmeisterdienst (m/w/d)
einzustellen.
In allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaats Thüringen sorgen Justizwachtmeister*innen für einen reibungslosen Ablauf des Gerichtsalltags. Sie sind für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden sowie in den Gerichtsterminen verantwortlich. Sie übernehmen die Vorführung der Gefangenen zu den Terminen und die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude.
In den Terminen und Sitzungen obliegt ihnen der Vollzug sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach richterlicher Weisung. Zu den weiteren Aufgaben im Innendienst gehören der Sicherheits-und Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude und die Eingangs- und Ausgangsbehandlung der Gerichtspost.
Im Außendienst zählen die Zustellung von Schriftstücken und die Beförderung von Personen, Geldern und Wertsachen zu den Aufgaben. Während des Dienstes besteht die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung.
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und gliedert sich in drei fachtheoretische und drei berufspraktische Ausbildungsabschnitte, die jeweils im Wechsel stattfinden und aufeinander aufbauen.
Die fachtheoretische Ausbildung findet in dem Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung in Gotha statt. Berufspraktische Fähigkeiten werden an verschiedenen Ausbildungsbehörden (z.B. Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten) im Freistaat Thüringen vermittelt.
Anforderungsprofil:
Formale Anforderungen:
- Realschulabschluss (mittlere Reife)
- oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein gleichwertiger Bildungsstand
- Erfüllung der Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz und
- Mindestalter von 18 Jahren
- Führerschein Klasse B
Persönliche Anforderungen:
- hohe Lernbereitschaft und Motivation
- gut ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
- Durchsetzungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- uneingeschränkte gesundheitliche Eignung und ein hohes Maß an körperlicher Fitness
- Bereitschaft zu zeitlich und örtlich flexiblem Einsatz
Erwarten können Sie:
- eine interessante und praxisnahe Ausbildung
- gute Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes
- ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ab Beginn der Ausbildung
- anspruchsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten
- Anwärterbezüge (Grundbetrag) A6 ca. 1300 EUR
- 30 Tage Urlaub jährlich
- Gesundheitsmanagement der Justiz (z.B. Yoga, Massage, Joggen, etc.)
- regelmäßige Fortbildungen
- einen sicheren Arbeitsplatz
Bewerbungsverfahren:
Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen
Herrn Präsidenten
des Thüringer Oberlandesgerichts
Rathenaustr. 13
07745 Jena
Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Karriereportal des Freistaates Thüringen unter: https://karriere.thueringen.de/. Dort können Sie sich kostenlos registrieren und die notwendigen Bewerbungsunterlagen hochladen. Bewerber*innen, die sich auf anderem Wege bewerben, stimmen der Nacherfassung im Karriereportal zu.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Abschrift der Zeugnisse über den erfolgreichen Schulabschluss und evt.
- Berufsausbildung,
- Nachweise und Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung
Bewerbungsschluss ist der 15.02.2025.
Bewerbungen die nach diesem Zeitpunkt eingehen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Besondere Hinweise:
Die Ausschreibung richtet sich in gleicher Weise an Frauen und Männer. Da Frauen in dem ausgeschriebenen Bereich unterrepräsentiert sind, werden Frauen gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Aufgrund der Unterrepräsentanz werden Frauen gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Anerkannt schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Entsprechende Nachweise sind beizufügen.
Die Bewerber*innen erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu.
Informationen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten finden Sie unter:
https://gerichte.thueringen.de/ueber-uns/datenschutz-in-der-justiz.
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Ausführliche Informationen zum Berufsbild, zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren
erhalten Sie auch auf der Homepage des Thüringer Oberlandesgerichts unter
www.ausbildung-in-der-justiz.thueringen.de oder telefonisch unter 03641/307278.